Elterngeld

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld ist der Märkische Kreis zuständig. Entsprechende Anträge erhalten Sie auch bei uns. Wir leiten diese auch gern für Sie an den Märkischen Kreis weiter.

  • Geburtsbescheinigung
  • Einkommensnachweise vor bzw. nach der Geburt
  • Bescheinigung Mutterschutzgeld
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