Fischereischeine

Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden. Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.

Seit dem 03.07.2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente

  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

  • Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde möglich.

Urlauber- oder Ausländerfischereischein

  • Personen, die nicht Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Urlauber- oder Ausländerfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
  • Der Urlauber- oder Ausländerfischereischein kann entweder online oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung

  • Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen Fischereischein mit Begleitung beantragen. Er erlaubt es ihnen, in Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein zu angeln
  • Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt beantragt werden.

Kinder und Jugendliche

  • Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.  

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
  • Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.

  • Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung) ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung erteilt werden.

  • Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie u.a. in NRW für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.

VerwaltungsleistungOnlineBei der Stadtverwaltung
Fischereischein auf Lebenszeit18,00 €30,00 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)14,00 €
(10,00 € Abhabe + 4,00 € Gebühr)
22,00 €
(10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)42,00 €
(30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
50,00 €
(30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)
Urlauber- und Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)20,00 €32,00 €
 Beim Landesamt online oder postalisch
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit30,00 €
  • Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
  • bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
  • bei Umtausch: Alter Fischereischein
  • Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.

  • Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung) ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung erteilt werden.

  • Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie u.a. in NRW für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.

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