Bürger Service
Geburtsanzeige
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Gebühren | |
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Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.