Bürger Service
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
| Gebühren | |
|---|---|
| Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
| Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 EUR |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 EUR |
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
| Gebühren | |
|---|---|
| Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
| Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 EUR |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 EUR |
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
| Gebühren | |
|---|---|
| Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
| Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 EUR |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 EUR |
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
| Gebühren | |
|---|---|
| Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
| Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 EUR |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 EUR |
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Geburtsanzeige
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
| Gebühren | |
|---|---|
| Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
| Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.