Bürger Service
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
---|---|
Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
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Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
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Gebühren | |
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Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
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Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke | gebührenfrei |
Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
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Ausstellung der Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
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