Geburtsanzeige

Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Gebühren
Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und
religiöse Zwecke
gebührenfrei
Ausstellung der Geburtsurkunde 10,00 €
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde 5,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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