Geeignetheitsbestätigung für Spielautomaten

Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde zuvor schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.

Gebühren
  50,00 €
für Spielhallen 250,00 €
  • Antrag
  • Kopie der Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
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