Bürger Service
Geeignetheitsbestätigung für Spielautomaten
Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde zuvor schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.
Gebühren | |
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50,00 € | |
für Spielhallen | 250,00 € |
- Antrag
- Kopie der Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)