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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Geeignetheitsbestätigung für Spielautomaten

Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde zuvor schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.

Gebühren
  50,00 €
für Spielhallen 250,00 €
  • Antrag
  • Kopie der Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
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