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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

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VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (H - Z)

Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen, die

  • die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
  • Grundantrag
  • Personalausweis, Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über Unterkunftskosten
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