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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Hundesteuer

Sie haben einen neuen Hund? 

Hunde, die in Halver gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Melden Sie Ihren Hund bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem "Einzug" in Ihren Haushalt an.  Die Anmeldung ist auch online möglich.

In der Hundesteuersatzung der Stadt Halver können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind.

Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen ab, wenn er verstirbt, Sie ihn abgeben oder wenn Sie und Ihr Hund in eine andere Stadt ziehen. Auch die Abmeldung ist online möglich. Reichen Sie uns bitte kurzfristig die Hundesteuermarke rein.

Die Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt.

  • 1 Hund :  90,00 €
  • 2 Hunde: 108,00 € (je Hund)
  • 3 Hunde: 126,00 € (je Hund)
  • mehr als 3 Hunde: 126,00 € (je Hund)

Anmeldung:
ggf. Nachweise für Steuerermäßigungen

Abmeldung:
Rückgabe der Steuermarke sowie evtl. die Bescheinigung des Tierarztes (wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde).

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