Hunde - LHundG

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.

Für große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss der Hundehalter neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver auch einen entsprechenden Erlaubnisantrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde einreichen.

  • Große Hunde (§ 11 LHundG)
    Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden. 
    Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
     
  • Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG)
    Als gefährlich gelten folgende Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden Als gefährlich gelten darüber hinaus: Hunde anderer Rassen, wenn die Gefährlichkeit nach einer Begutachtung des amtlichen Tierarztes festgestellt wurde.
     
  • Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG)
    Hierunter fallen folgende Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.    
Gebühren
großer Hund gem. § 11 Landeshundegesetzt NRW 

25,00 €

gefährlicher Hund gem. § 3 Landeshundegesetz NRW - Erlaubnis

70,00 € bis 100,00 €

Hund bestimmter Rasse gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW - Erlaubnis

70,00 € bis 100,00 €

  • Anzeige eines großen Hundes oder Antrag auf Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
  • Impfpass
  • 15-stellige Microchipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden)
  • Sachkundenachweis

Bei gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen zusätzlich

  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "0"
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