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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde dei Befreiung von dieser Pflicht erteilen.

25,00 €

Bescheinigung der Verhaltungsprüfung / des Wesenstests

§ 5 Abs. 3 Satz 1 Landeshundegesetz

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