Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde dei Befreiung von dieser Pflicht erteilen.

25,00 €

Bescheinigung der Verhaltungsprüfung / des Wesenstests

§ 5 Abs. 3 Satz 1 Landeshundegesetz

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