Bürger Service
Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht
Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde dei Befreiung von dieser Pflicht erteilen.