Bürger Service
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Frau
Vollmar
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Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
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Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
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Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht
Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde dei Befreiung von dieser Pflicht erteilen.