Jugendschutz

Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Dies zu überwachen und zu kontrollieren ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.

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stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
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