Bürger Service
Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Dies zu überwachen und zu kontrollieren ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Lutz
Eicker
stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-132
- Fax
- 02353 73-732
- l.eicker@halver.de
Jugendschutz
Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Dies zu überwachen und zu kontrollieren ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.