Bürger Service
Die Stadt Halver fördert auf Antrag, die in ihrem Gebiet ansässigen kulturellen Vereine und Vereinigungen:
- Laufende Förderung (Pauschalbetrag und Betrag für aktive Mitglieder),
- Zuschüsse zu Investitionen,
- Förderung von öffentlichen Veranstaltungen und
- Zuwendungen bei Jubiläen.
Weitere Details zur Höhe der Förderung und zu den Fristen für die Antragstellung finden Sie in den Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen in der Stadt Halver.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 19 58553 Halver
Aldona
Weis
stellv. Fachbereichsleiterin
Standardöffnungszeit Verwaltung Teilzeit Mo - Fr vormittags
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 19 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-145
- Fax
- 02353 73-745
- a.weis@halver.de
Kulturförderung
Die Stadt Halver fördert auf Antrag, die in ihrem Gebiet ansässigen kulturellen Vereine und Vereinigungen:
- Laufende Förderung (Pauschalbetrag und Betrag für aktive Mitglieder),
- Zuschüsse zu Investitionen,
- Förderung von öffentlichen Veranstaltungen und
- Zuwendungen bei Jubiläen.
Weitere Details zur Höhe der Förderung und zu den Fristen für die Antragstellung finden Sie in den Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen in der Stadt Halver.