Bürger Service
Welche Möglichkeiten der Familiennamensänderung es für voll- und minderjährige Kinder gibt, welche Voraussetzungen für die jeweilige Erklärung erfüllt sein müssen und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
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Namenserklärung - Voll- und minderjährige Kinder
Welche Möglichkeiten der Familiennamensänderung es für voll- und minderjährige Kinder gibt, welche Voraussetzungen für die jeweilige Erklärung erfüllt sein müssen und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.