Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden können nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Ausstellung erfolgt nur aus Büchern des eigenen Standesamtes.

Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt beantragen:

  • Geburtsurkunde (auch international)
  • Heiratsurkunde (auch international)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde (auch international)
  • beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern
Gebühren
Erstausfertigung 10,00 €
für jede weitere, am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellt Urkunde 5,00 €
  • zur Abholung: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigung zur Abholung: Vollmacht, Ausweisdokumente des Antragstellers und der abholenden Person
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