Rat der Stadt Halver

Wichtigstes Organ der Selbstverwaltung einer Gemeinde ist der Rat. Er wird jeweils für fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Die Bürgerschaft entscheidet bei der Wahl sowohl über die Kandidatinnen und Kandidaten als auch über die Parteien, die sie im Rat der Stadt vertreten sollen. Damit nehmen sie Einfluss auf die politischen Ziele und Vorstellungen, nach denen die Stadt gestaltet und verwaltet werden soll.

Der Rat der Stadt Halver hat zur Zeit 34 Sitze. 17 Ratsmitglieder (nach der Hauptsatzung "Stadtverordnete") werden direkt in den Wahlbezirken gewählt, die anderen 17 Sitze werden entsprechend der Wahlergebnisse in der gesamten Stadt über Listen der Parteien besetzt. So spiegelt sich im Rat das Verhältnis der Gesamtstimmenzahl für die jeweiligen Parteien in den Wahlbezirken wider. Das 35. Mitglied des Rates ist nach der Gemeindeordnung der Bürgermeister.

Eine Übersicht der Stadtverordneten und der im Rat vertretenen Fraktionen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich. Im Rahmen der jeweils zu Beginn der Sitzung stattfindenden "Fragestunde für Einwohner" haben alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gelegenheit, ihre Fragen zu allen Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen.

Die Termine für die Sitzungen des Rates und die jeweilige Tagesordnung finden Sie ebenfalls im Ratsinformationssystem.

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