Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Nicole
Schmies
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-112
- Fax
- 02353 73-712
- n.schmies@halver.de
Ausschüsse des Rates
Um Entscheidungen fachlich abzuwägen und detailliert zu diskutieren, kann der Rat für verschiedene Aufgaben Ausschüsse bilden.
Die Ausschüsse beraten Fragen, über die der Rat entscheiden soll. Das Ergebnis wird als Empfehlung an den Rat weitergegeben. Um die Arbeit im Rat zu straffen, hat der Rat einigen Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Details, welche Angelegenheiten in den Ausschüssen beraten und entschieden werden, sind in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Halver geregelt.
Art der Ausschüsse
Die Anzahl der Ausschüsse in einer Stadt kann variieren. Zwar gibt es bestimmte Pflichtausschüsse, die der Rat nach der Gemeindeordnung oder anderen Gesetzen einrichten muss. Darüber hinaus kann er mit freiwillligen Ausschüssen zusätzliche Schwerpunkte setzen.
In Halver gibt es zur Zeit folgende Ausschüsse:
- Hauptausschuss (dieser nimmt auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahr)
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Vergabeausschuss
- Ausschuss für Bildung und Jugend
- Ausschuss für Kultur, Soziales und Sport
- Ausschuss für Planung und Umwelt
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen.
Zu den Kommunalwahlen werden zusätzlich ein
- Wahlausschuss und ein
- Wahlprüfungsausschuss
gebildet.
Mitglieder
Die Ausschüsse werden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse der Parteien im Rat besetzt. Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, können nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger - ebenfalls mit Stimmrecht - den Ausschüssen angehören.
Wer als sachkundige Bürgerin oder sachkundiger Bürger vom Rat in die Ausschüsse entsandt wird, muss die gleichen Voraussetzungen zur Wählbarkeit erfüllen wie ein Ratsmitglied.
Bei Ausschusssitzungen müssen immer mehr Ratsmitglieder anwesend sein als sachkundige Bürgerinnen und Bürger. So werden die Entscheidungen immer von einer größeren Zahl direkt durch die Kommunalwahl legitimierter Personen getroffen. Darüber hinaus können den Ausschüssen auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören. Sie werden ebenfalls vom Rat entsandt, haben aber nur eine beratende Stimme.
Alle Informationen rund um die aktuelle Besetzung der Ausschüsse, zu den Terminen, Tagesordnungen, Vorlagen und Niederschriften aller öffentlichen Sitzungen erhalten Sie in unserem Ratsinformationssystem.