Bürger Service
Rundfunkbeitragsbefreiung
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird nur auf Antrag und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgesprochen.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie weiter.
- Antrag
- Nachweis über Ihr Einkommen
- Schwerbehindertenausweis