Bürger Service
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird nur auf Antrag und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgesprochen.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie weiter.
- Antrag
- Nachweis über Ihr Einkommen
- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- a.dellweg@halver.de
Rundfunkbeitragsbefreiung
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird nur auf Antrag und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgesprochen.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie weiter.
- Antrag
- Nachweis über Ihr Einkommen
- Schwerbehindertenausweis