Sondernutzungserlaubnis

Die vorübergehende Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, stellt eine Sondernutzung dar, für die eine Erlaubnis gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich ist.

Folgende Gegenstände auf öffentlicher Verkehrsfläche zählen somit beispielsweise als Sondernutzung:

  • Baugerüste, Baucontainer, Lagerung von Baumaterial sowie Baustelleneinrichtungen (z. B. Bauzaun, Kran, Schrägaufzüge)
  • Plakatierung, Informations-, Werbe- und Verkaufsstände

Sondernutzungserlaubnisse dürfen aus Rechtsgründen nur auf Antrag erteilt werden.

Ohne Antrag auf Sondernutzungserlaubnis, stellen auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellte Gegenstände eine unerlaubte Sondernutzung dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen für Sondernutzungen in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns bitte ein Antragsformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift, spätestens 3 Wochen vor beabsichtigter Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Anlass, Ort, Zeit und Dauer der Sondernutzung zu.
 

Die Gebühr für eine Sondernutzungserlaubnis beträgt 30,00 €.

  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
  • ggf. Lagepläne

     
  • Straßen- und Wegegesetz NRW

     

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