Staatsangehörigkeitsausweis

Zum Nachweis der deutschen Staatsanghörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Bevor diese Urkunde ausgestellt werden kann, müssen die Staatsangehörigkeitsverhältnisse des Antragstellers und der maßgeblichen Vorfahren bis 1914 zurück geprüft werden.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.

Zuständige Behörde für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen ist der Märkische Kreis.

25,00 €

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bis 1914 zurück von allen am Verfahren beteiligten Angehörigen
  • weitere sachdienliche Unterlagen, wie alte Reisepässe, Einbürgerungsurkunden, Volkslistenausweise, alte Wehrpässe, Arbeitsbücher usw.
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt