Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Staatsangehörigkeitsausweis
Zum Nachweis der deutschen Staatsanghörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Bevor diese Urkunde ausgestellt werden kann, müssen die Staatsangehörigkeitsverhältnisse des Antragstellers und der maßgeblichen Vorfahren bis 1914 zurück geprüft werden.
Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.
Zuständige Behörde für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen ist der Märkische Kreis.
25,00 €
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bis 1914 zurück von allen am Verfahren beteiligten Angehörigen
- weitere sachdienliche Unterlagen, wie alte Reisepässe, Einbürgerungsurkunden, Volkslistenausweise, alte Wehrpässe, Arbeitsbücher usw.