Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Herr
Renneckendorf
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-135
- Mobil
- 0151 65008182
- Fax
- 02353 73-735
- j.renneckendorf@halver.de
Übergangsheime
Aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis zu einer anderweitigen Unterbringung oder Rückkehr in das Heimatland wird dieser Personenkreis in Übergangsheimen untergebracht.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Halver und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Landesaufnahmegesetz (LAufG)