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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Übergangsheime

Aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis zu einer anderweitigen Unterbringung oder Rückkehr in das Heimatland wird dieser Personenkreis in Übergangsheimen untergebracht.

Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung

Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Halver und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Landesaufnahmegesetz (LAufG)

 

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