Übergangsheime

Aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis zu einer anderweitigen Unterbringung oder Rückkehr in das Heimatland wird dieser Personenkreis in Übergangsheimen untergebracht.

Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung

Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Halver und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Landesaufnahmegesetz (LAufG)

 

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