Überwachung des ruhenden Verkehrs

Alle öffentlichen Parkplätze in der Stadt Halver können kostenlos benutzt werden. In einem großen Teil der Halveraner Innenstadt ist das Parken jedoch nur unter Benutzung einer Parkscheibe bis zur angegebenen Höchstparkdauer gestattet. 

Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt der Ordnungsverwaltung.

Die Straßenzüge im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. So wird sichergestellt, dass alle Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen können und keine Dauerparker die Parkplätze rund um die Einkaufsmöglichkeiten belegen. 

Knöllchen,
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