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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Vaterschaftsanerkennung

Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.

Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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