Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Vaterschaftsanerkennung
Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.
Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.