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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Vergnügungssteuer

Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?
Dies sind nur einige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Halver anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.

Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung nachlesen oder bei uns persönlich erfragen.

Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

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