Bürger Service
Vergnügungssteuer
Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?
Dies sind nur einige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Halver anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.
Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung nachlesen oder bei uns persönlich erfragen.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.