Bürger Service
Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?
Dies sind nur einige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Halver anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.
Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung nachlesen oder bei uns persönlich erfragen.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?
Dies sind nur einige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Halver anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.
Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung nachlesen oder bei uns persönlich erfragen.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?
Dies sind nur einige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Halver anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.
Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung nachlesen oder bei uns persönlich erfragen.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Müller
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-122
- Fax
- 02353 73-722
- steueramt@halver.de
Nicole
Spey
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-120
- Fax
- 02353 73-720
- steueramt@halver.de
Vergnügungssteuer
Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?
Dies sind nur einige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Halver anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.
Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung nachlesen oder bei uns persönlich erfragen.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.