Versicherungsschäden

Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen bearbeitet die Stadt Halver auch Anträge auf Schadenersatz.

Sollten Sie auf Grund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Halver einen Schaden davon getragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

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