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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Der WBS ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für einen WBS nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.

Bewilligungsbehörde für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der Märkische Kreis.

Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn dann für Sie weiter.

  • Antragsformular
  • Meldebescheinigung
  • Einkommenserklärung für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Belege für die im Antrag und in der Einkommenserklärung gemachten Angaben

Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnungsbindungsgesetz

 

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