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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Der WBS ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für einen WBS nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.

Bewilligungsbehörde für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der Märkische Kreis.

Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn dann für Sie weiter.

  • Antragsformular
  • Meldebescheinigung
  • Einkommenserklärung für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Belege für die im Antrag und in der Einkommenserklärung gemachten Angaben

Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnungsbindungsgesetz

 

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