Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frank
Kalinowski
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-151
- Fax
- 02353 73-751
- f.kalinowski@halver.de
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Der WBS ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für einen WBS nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.
Bewilligungsbehörde für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der Märkische Kreis.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn dann für Sie weiter.
- Antragsformular
- Meldebescheinigung
- Einkommenserklärung für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Belege für die im Antrag und in der Einkommenserklärung gemachten Angaben
Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnungsbindungsgesetz