Gartenwasserzähler

Zur Bewässerung des Gartens können Sie einen geeichten Wasserzähler einbauen lassen. Dieser dient ausschließlich der Bewässerung des Gartens. Für die hierüber entnommenen Wassermengen fallen keine Abwassergebühren an. Beachten Sie die Hinweise auf der Anmeldung!

Ein Abzug der Schmutzwassergebühren wird jedoch nur dann berücksichtigt, wenn der Zähler über das Antragsformular auf unserer Homepage angemeldet wurde und die im Antragsformular vorgegebenen Bestimmungen erfüllt. 

Nach Abschluss der Gießsaison, spätestens jedoch am 15.01. des Folgejahres muss über die Homepage der Zählerstand, nebst Foto übermittelt werden.
Nachdem 15.01. eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Antrag ist jährlich zu stellen.  

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