Hunde - Große Hunde
Große Hunde

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.

Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.

  • Anzeige eines großen Hundes
  • Impfpass
  • 15-stellige Microchipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis

25,00

https://www.halver.de/rathaus-und-politik/uebersicht-rathaus-und-politik/rathaus/dienstleistungen/detailseite/hundehaltung-1-1
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Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepfichtig ist.

Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.

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Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.

Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden. 

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Das Landeshundegesetz (LHundG NW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.

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Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Anschrift
Thomasstraße 18 58553 Halver

Frau

Vollmar

Anschrift
Thomasstraße 18 58553 Halver
7
Telefon
02353 73-133
Fax
02353 73-733
E-Mail
s.vollmar@halver.de

Clarissa

Weinberg

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08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Freitext

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c.weinberg@halver.de

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