Bürger Service
Hunde - Große Hunde
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.
Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
25,00 €
- Anzeige eines großen Hundes
- Impfpass
- 15-stellige Microchipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
- Sachkundenachweis