Bürger Service
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.
Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
Landeshundegesetz NRW
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnun
- Anzeige eines großen Hundes
- Impfpass
- 15-stellige Microchipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
25,00 €
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.
Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
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Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
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Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
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Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
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Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
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- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
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- Fax
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- s.vollmar@halver.de
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Weinberg
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- c.weinberg@halver.de
Hunde - Große Hunde
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.
Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.
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