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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Hunde - Große Hunde

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.

Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.

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