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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Hunde - Große Hunde

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) unterscheidet zwischen drei Hundearten, deren Haltung erlaubnispflichtig bzw. anzeigepflichtig ist.

Große Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindesgewicht von 20 kg haben, müssen neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Stadt Halver bei der örtlichen Ordnungsbehörde angzeigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass diese Hunde auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden dürfen.

25,00 €

  • Anzeige eines großen Hundes
  • Impfpass
  • 15-stellige Microchipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
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