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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Nachbeurkundungen

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.

Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.

Gebühren
Beurkundung Eheschließung, Geburt 40,00 €
Beurkundung Sterbefall 21,00 €
Ausstellen einer Personenstandsurkunde 10,00 €
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde  5,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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