Bürger Service
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
---|---|
Beurkundung Eheschließung, Geburt | 40,00 € |
Beurkundung Sterbefall | 21,00 € |
Ausstellen einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde | 5,00 € |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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Beurkundung Eheschließung, Geburt | 40,00 € |
Beurkundung Sterbefall | 21,00 € |
Ausstellen einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde | 5,00 € |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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Beurkundung Eheschließung, Geburt | 40,00 € |
Beurkundung Sterbefall | 21,00 € |
Ausstellen einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde | 5,00 € |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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Beurkundung Eheschließung, Geburt | 40,00 € |
Beurkundung Sterbefall | 21,00 € |
Ausstellen einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde | 5,00 € |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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Beurkundung Eheschließung, Geburt | 40,00 € |
Beurkundung Sterbefall | 21,00 € |
Ausstellen einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde | 5,00 € |
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Nachbeurkundungen
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
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Beurkundung Eheschließung, Geburt | 40,00 € |
Beurkundung Sterbefall | 21,00 € |
Ausstellen einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde | 5,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.