Bürger Service
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Die persönliche Beantragung ist zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Personalausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Übrigens: Über unser Serviceportal können Sie sich automatisch informieren lassen, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereit liegt!
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrisches, aktuelles Passbild
Bei Antragstellern unter 16 Jahren:
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Gebühren | |
---|---|
bis 23. Lebensjahr einschließlich | 22,80 € |
ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Onlinetermin
- Bundesministerium des Innern und für Heimat Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise Welcher Ausweis / Pass wird für Ihr Reiseziel benötigt?
- Auswärtiges Amt - Informationen zu konsularischen Fragen
- Reisepass / Personalausweis für Auslandsdeutsche
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Die persönliche Beantragung ist zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Personalausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
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- Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrisches, aktuelles Passbild
Bei Antragstellern unter 16 Jahren:
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Gebühren | |
---|---|
bis 23. Lebensjahr einschließlich | 22,80 € |
ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Onlinetermin
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- Auswärtiges Amt - Informationen zu konsularischen Fragen
- Reisepass / Personalausweis für Auslandsdeutsche
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Die persönliche Beantragung ist zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Personalausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Übrigens: Über unser Serviceportal können Sie sich automatisch informieren lassen, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereit liegt!
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- Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrisches, aktuelles Passbild
Bei Antragstellern unter 16 Jahren:
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Gebühren | |
---|---|
bis 23. Lebensjahr einschließlich | 22,80 € |
ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Onlinetermin
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- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-136
- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Die persönliche Beantragung ist zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Personalausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
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Von beiden Elternteilen zu unterschreiben
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Ist mein Personalausweis / Reisepass schon fertig?
Gebühren | |
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bis 23. Lebensjahr einschließlich | 22,80 € |
ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
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Bei Antragstellern unter 16 Jahren:
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
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Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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