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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Die persönliche Beantragung ist zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.

Personalausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Übrigens: Über unser Serviceportal können Sie sich automatisch informieren lassen, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereit liegt!

Gebühren
bis 23. Lebensjahr einschließlich  22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • biometrisches, aktuelles Passbild

Bei Antragstellern unter 16 Jahren:

  • Pass oder Ausweis beider Elternteile
  • ggfls. vorhandener Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild
  • Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung

Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.

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