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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

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VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Reisepass

Für Reisen in bestimmte Länder reicht der Personalausweis nicht aus. Daher benötigen Sie in einigen Fällen einen Reisepass.

Reisepässe sind mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika: Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), und, ab dem 6. Lebensjahr, auch Ihre Fingerabdrücke. Reisepässe haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Reisepass innerhalb von 3 Werktagen zu erhalten. Hier wird jedoch ein Expresszuschlag erhoben.

In besonderen Einzelfällen wird auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, z.B. wenn der Pass sofort benötigt wird. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Übrigens: Über unser Serviceportal können Sie sich automatisch informieren lassen, sobald Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt!

Gebühren
bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)37,50 €
ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)60,00 €
Expresszuschlag (Ausstellung binnen 72 Stunden)32,00 €
vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig)26,00 €
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild

Bei vorläufigen Reisepässen zusätzlich:

  • Reise-Buchungsunterlagen

Bei Antragstellern unter 18 Jahren:

  • Pass oder Ausweis beider Elternteile
  • ggfls. vorhandener Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild
  • Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung

Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.

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