Bürger Service
Plakatierung
Die Aufstellung oder Anbringung von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen z. B. zur Ankündigung von Veranstaltungen ist nur mit einer Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.