Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.

Volksinitiative

  • Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
  • Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)

Volksbegehren

  • Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
  • Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)

Volksentscheid

  • Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
  • Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (etwa zwei Millionen Unterschriften)
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