Bürger Service
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.
Volksinitiative
- Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
- Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)
Volksbegehren
- Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
- Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)
Volksentscheid
- Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
- Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (etwa zwei Millionen Unterschriften)