Bürger Service
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (A - G)
Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen, die
- die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
- Grundantrag
- Personalausweis, Reisepass
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Nachweis über Einkommen und Vermögen
- Nachweis über Unterkunftskosten