Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (A - G)

Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen, die

  • die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
  • Grundantrag
  • Personalausweis, Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über Unterkunftskosten
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