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Bundesweiter Warntag

Am 10.09.2026 findet der bundesweite Warntag statt. 

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnkanäle lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter Bundesweiter Warntag.

Asylbewerber - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (A - G)

Die  Stadt Halver ist verpflichtet, die aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen ausländischen Personen aufzunehmen.

Da der Lebensunterhalt in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht, werden Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

  • Grundantrag
  • Ausweisdokument (Aufenthaltsgestattung, Duldung, Pass, etc.)
  • Zuweisungsbescheid
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit Sozialgesetzbuch (SGB) I, SGB X, SGB XII

Asühl, Asül, Flüchtlinge, Migranten, Ausländer, Integration, Flucht, Asylbewerberleistungen
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