Überlassung und Benutzung des im Eigentum der Stadt Halver stehenden Bürgerhauses in Oberbrügge. Das Bürgerhaus in Oberbrügge wird Bürgern, Fa- milien, Vereinen, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen für Kultur-, Freizeit- und Kommunikationszwecke zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf [...] 62,00 Euro Das Benutzungsentgelt ist vor der Veranstaltung an die Stadtkasse Halver zu überweisen. § 7 Ein Benutzungsentgelt wird nicht erhoben von Vereinen, Verbänden, Parteien, Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften mit Sitz in Halver, die Veranstaltungen durchführen, die im Interesse der Ö
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Letzte Änderung: 23.06.2022