X

VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig ist derjenige, der in Halver einen Gewerbebetrieb führt.

Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadtverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.

Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben.

Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.

Steueramt
Wichtige Informationen
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt