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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig ist derjenige, der in Halver einen Gewerbebetrieb führt.

Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadtverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.

Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben.

Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.

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