Bürger Service
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig ist derjenige, der in Halver einen Gewerbebetrieb führt.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadtverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig ist derjenige, der in Halver einen Gewerbebetrieb führt.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadtverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Nicole
Spey
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-120
- Fax
- 02353 73-720
- steueramt@halver.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig ist derjenige, der in Halver einen Gewerbebetrieb führt.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadtverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Halver festgesetzt.