Bürger Service
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb im Bereich der Stadt Halver aufgeben, verkaufen oder in einen anderen Meldebezirk verlegen, sind Sie verpflichtet, diesen Betrieb hier abzumelden.
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Gebühren entstehen für die Abmeldung nicht.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Gewerbeabmeldung
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb im Bereich der Stadt Halver aufgeben, verkaufen oder in einen anderen Meldebezirk verlegen, sind Sie verpflichtet, diesen Betrieb hier abzumelden.
Gebühren entstehen für die Abmeldung nicht.
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO