Gewerbeabmeldung

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb im Bereich der Stadt Halver aufgeben, verkaufen oder in einen anderen Meldebezirk verlegen, sind Sie verpflichtet, diesen Betrieb hier abzumelden.

Gebühren entstehen für die Abmeldung nicht.

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass

Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO

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