Vergabestelle

Die Vergabe von Aufträgen durch die Öffentliche Hand unterliegt - anders als in der Privatwirtschaft - gesetzlichen Regelungen, die Chancengleichheit, Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit gewährleisten sollen. Durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und durch die Rechtsprechung ist diese Materie so komplex geworden, dass bei der Stadt Halver eine Zentrale Vergabestelle zur Unterstützung der Fachbereiche eingerichtet wurde.

Diese hat folgende Aufgaben:

  • Beratung in Vergabeangelegenheiten
  • Durchführung aller öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
  • Erlass genereller Regelungen zum Vergaberecht

Öffentliche und beschränkte Ausschreibungen der Stadt Halver werden generell über die Vergabeplattform des Landes NRW veröffentlicht.

Die aktuellen Ausschreibungen und Veröffentlichungen der Stadt Halver finden Sie hier.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext.

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV)
  • Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserverordnung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
  • Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
  • Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
  • (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)
  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
  • Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG)
  • Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) die Unterschwellenvergabeordnung NRW (UVgO NRW )
  • Kommunale Vergabegrundsätze
  • die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • die EU-Richtlinien
  • Vergabehandbuch für die Durchführung von kommunalen Bauaufgaben in Nordrhein - Westfalen (KVHB NRW )
  • Vergabehandbuch für die Vergabe von Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VHB -VOL NRW)
zentrale Vergabe

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stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
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