Veröffentlichungspflicht

Für vergebene Aufträge besteht gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A eine Veröffentlichungspflicht.

Die Information erfolgt

für Bauaufträge, wenn

  • bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

für Lieferungen und Dienstleistungen, wenn

  • der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt.

Auftraggeber

Stadt Halver
Der Bürgermeister
Thomasstraße 18
58553 Halver
Tel.: 02353 73-0
Fax: 02353 73-116

  • Fachbereich: Bildung, Sport und Liegenschaften
  • Vergabeverfahren: Direktvergabe
  • Auftragnehmer: Hohenloher Schuleinrichtungen, Brechdarrweg 22, 74613 Öhringen
  • Ausführungszeitraum: voraussichtlich 04/2026
  • Ausführungsort: Halver
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt