Bürger Service
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb des Bereichs der Stadt Halver verlegt wird oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO
- bei Einzelunternehmen: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- bei einer GmbH: persönliche Angaben von jedem Geschäftsführer
- bei einer GbR (muss mindestens aus zwei Personen bestehen): hier muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung erstatten
- bei einer KG, OHG oder GmbH & Co.KG muss jeder persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung erstatten.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Automatenaufstellern, Reisegewerbetreibende etc.) ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis notwendig. Ohne diese darf das Gewerbe nicht begonnen werden.
Gebühren | |
---|---|
natürliche Personen | 26,00 € |
juristische Personen | 33,00 € |
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13,00 € |
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb des Bereichs der Stadt Halver verlegt wird oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.
Gebühren | |
---|---|
natürliche Personen | 26,00 € |
juristische Personen | 33,00 € |
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13,00 € |
- bei Einzelunternehmen: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- bei einer GmbH: persönliche Angaben von jedem Geschäftsführer
- bei einer GbR (muss mindestens aus zwei Personen bestehen): hier muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung erstatten
- bei einer KG, OHG oder GmbH & Co.KG muss jeder persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung erstatten.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Automatenaufstellern, Reisegewerbetreibende etc.) ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis notwendig. Ohne diese darf das Gewerbe nicht begonnen werden.
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO