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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb des Bereichs der Stadt Halver verlegt wird oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.

Gebühren
natürliche Personen 26,00 €
juristische Personen 33,00 €
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €
  • bei Einzelunternehmen: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
  • bei einer GmbH: persönliche Angaben von jedem Geschäftsführer
  • bei einer GbR (muss mindestens aus zwei Personen bestehen): hier muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung erstatten
  • bei einer KG, OHG oder GmbH & Co.KG muss jeder persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung erstatten.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Automatenaufstellern, Reisegewerbetreibende etc.) ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis notwendig. Ohne diese darf das Gewerbe nicht begonnen werden.

Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO

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