Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
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- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
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- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Reisegewerbekarte
Wer eine Gewerbetätigkeit nicht in einem stehenden Gewerbe (z.B. Ladenlokal oder Büro) ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.
Reisegewerbe ist unter anderem:
- das Ankaufen oder Anbieten von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
- das Aufsuchen von Kunden zur Entgegennahme von Aufträgen
- die selbstständige Tätigkeit als Schausteller
Zahlreiche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Hierzu helfen wir gerne weiter.
- Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der Reisegewerbekarte.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass
- 1 Passfoto
- Antrag
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Gewerbeanmeldung