Bürger Service
Reisegewerbekarte
Wer eine Gewerbetätigkeit nicht in einem stehenden Gewerbe (z.B. Ladenlokal oder Büro) ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.
Reisegewerbe ist unter anderem:
- das Ankaufen oder Anbieten von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
- das Aufsuchen von Kunden zur Entgegennahme von Aufträgen
- die selbstständige Tätigkeit als Schausteller
Zahlreiche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Hierzu helfen wir gerne weiter.
- Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der Reisegewerbekarte.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass
- 1 Passfoto
- Antrag
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Gewerbeanmeldung