Reisegewerbekarte

Wer eine Gewerbetätigkeit nicht in einem stehenden Gewerbe (z.B. Ladenlokal oder Büro) ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.

Reisegewerbe ist unter anderem:

  • das Ankaufen oder Anbieten von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
  • das Aufsuchen von Kunden zur Entgegennahme von Aufträgen
  • die selbstständige Tätigkeit als Schausteller
     

Zahlreiche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Hierzu helfen wir gerne weiter.

  • Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der Reisegewerbekarte.
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