Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Lutz
Eicker
stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-132
- Fax
- 02353 73-732
- l.eicker@halver.de
Großveranstaltungen
Sie möchten eine größere Veranstaltung in Halver organisieren und wissen nicht, welche Genehmigungen notwendig sind? Dann wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle für Veranstaltungen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für viele Veranstaltungen werden folgende Anträge in der Regel benötigt:
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Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Flächen wie z. B. Straßen und Plätze
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Verkehrsrechtliche Genehmigung nach § 29 StVO für die Sperrung von Straßen, Einrichtung von Umleitungen, Genehmigung von Festumzügen (Genehmigungsbehörde ist das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises)
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Genehmigung zum Anbringen von Plakaten. Hierzu reichen Sie neben dem Antrag für die Plakate eine Liste mit den möglichen Standorten für die Plakate ein.
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Sie beabsichtigen, bei Ihrem Fest alkoholische Getränke anzubieten? Dann benötigen Sie eine Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken.
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Ihr Fest soll von einem Feuerwerk gekrönt werden? Dann besteht hier für Sie eine Anzeige / Genehmigungspflicht.
- Evt. benötigen Sie auch eine Genehmigung für das Spielen von Musik unter freiem Himmel und evt. Ausnahmen von der Festsetzung der Nachtruhe nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetz.
Alle erforderlichen Unterlagen zu den notwendigen Genehmigungen finden Sie bei den aufgelisteten "Weiteren Dienstleistungen".