Bürger Service
Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine
- erlaubte,
- selbständige,
- auf Gewinnerzielung gerichtete und
- auf Dauer angelegte Tätigkeit
ausgeübt wird.
Gebühren | |
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natürliche Personen | 26,00 € |
juristische Personen | 33,00 € |
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13,00 € |
- bei Einzelunternehmen: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- bei einer GmbH: persönliche Angaben von jedem Geschäftsführer
- bei einer GbR (muss mindestens aus zwei Personen bestehen): hier muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung erstatten
- bei einer KG, OHG oder GmbH & Co.KG muss jeder persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung erstatten.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Automatenaufstellern, Reisegewerbetreibende etc.) ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis notwendig. Ohne diese darf das Gewerbe nicht begonnen werden.
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO