• Wer als Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.

  • Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie u.a. in NRW für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.

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