Bürger Service
-
Wer als Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.
-
Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie u.a. in NRW für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländerfischereischein beantragen.