• Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.

  • Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung) ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung erteilt werden.

  • Verloren? Gefunden?

    Zugehörige Dienstleistungen:
  • Erforderlich: neuer Personalausweis mit eID-Funktion, Kartenlesegerät und AusweisApp

    externer Service

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