Bürger Service
-
Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/3 zur VV BauPrüfVO)
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich beim Märkischen Kreis erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte beim Märkischen Kreis, der Genehmigungsbehörde ein.
-
Zugehörige Dienstleistungen:
-
Sie haben die Möglichkeit Ihr Gewerbezentralregisterauszug direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Zugehörige Dienstleistungen: -
Online-Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp2 und ein passendes Kartenlesegerät.
Zugehörige Dienstleistungen: