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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Namensänderung - Angleichung

Personen, die einen Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben, deren Name sich aber fortan nach deutschem Recht richtet (z.B. Einbürgerung), haben die Möglichkeit durch eine Angleichungserklärung ihren Namen in die deutschsprachige Form zu ändern.

Im Rahmen der Angleichungserklärung

  • kann die deutschsprachige Form des Familiennamens angenommen werden,
  • kann die deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden,
  • können Bestandteile des Namens, die das deutsche Recht nicht kennt, abgelegt werden,
  • können aus Namensketten Vor- und Familiennamen bestimmt werden,
  • können bei Fehlen von Vor- und Familiennamen (wenn eine Person nur einen Eigennamen führt) Vor- und Familiennamen bestimmt werden.

Die Erklärung muss beim Standesamt abgegeben werden und wird je nach Einzelfall beim Standesamt des Wohnortes des Erklärenden oder ersatzweise beim Standesamt I in Berlin wirksam.

Gebühren
Namensänderung 21,00 €
Ausstellen einer Bescheinigung über Ihre Namensänderung 9,00 €

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Wichtige Informationen
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