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Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann entweder einer der Geburtsnamen, oder einer der, zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten, Familiennamen der Ehegatten bestimmt werden.
Auf gemeinsame Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erstreckt sich der Ehename automatisch. Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich der Namenserklärung ihrer Eltern anschließen.
Die Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.
Wirksam wird die Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
Gebühren | |
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Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens | bei Eheschließung gebührenfrei, danach 21,00 € |
Anschlusserklärung von gemeinsamen Kindern, die 5 Jahre und älter sind | 21,00 € |
Bescheinigung über die Namensänderung | 9,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
- Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens