Bürger Service
Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form abwandeln.
gebührenfrei
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens