Bürger Service
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein deutscher Staatsangehöriger in Ausnahmefällen einen Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens stellen.
Anträge auf Änderung des Vor- bzw. Familiennamens erhalten Sie beim Standesamt. Sie können diese auch dort wieder einreichen. Zuständige Behörde für die Namensänderung ist jedoch der Märkischer Kreis.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Für die Ablehnung eines Antrages fällt ebenfalls eine Gebühr an.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Namensänderung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein deutscher Staatsangehöriger in Ausnahmefällen einen Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens stellen.
Anträge auf Änderung des Vor- bzw. Familiennamens erhalten Sie beim Standesamt. Sie können diese auch dort wieder einreichen. Zuständige Behörde für die Namensänderung ist jedoch der Märkischer Kreis.
Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Für die Ablehnung eines Antrages fällt ebenfalls eine Gebühr an.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
- Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens