Bürger Service
Namensänderung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein deutscher Staatsangehöriger in Ausnahmefällen einen Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens stellen.
Anträge auf Änderung des Vor- bzw. Familiennamens erhalten Sie beim Standesamt. Sie können diese auch dort wieder einreichen. Zuständige Behörde für die Namensänderung ist jedoch der Märkischer Kreis.
Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Für die Ablehnung eines Antrages fällt ebenfalls eine Gebühr an.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
- Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens