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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Namensänderung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein deutscher Staatsangehöriger in Ausnahmefällen einen Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens stellen.

Anträge auf Änderung des Vor- bzw. Familiennamens erhalten Sie beim Standesamt. Sie können diese auch dort wieder einreichen. Zuständige Behörde für die Namensänderung ist jedoch der Märkischer Kreis.

Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Für die Ablehnung eines Antrages fällt ebenfalls eine Gebühr an.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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