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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder

Durch die Namenserteilung kann die Kindesmutter ihrem Kind, das nicht in einer Ehe geboren wurde, den Familiennamen des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Kindesvaters erteilen.

Die Erklärung über die Namenserteilung muss beim Standesamt abgegeben werden und bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Wirksam wird die Erklärung beim Geburtsstandesamt des Kindes. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.

21,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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