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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder

Durch die Namenserteilung kann die Kindesmutter ihrem Kind, das nicht in einer Ehe geboren wurde, den Familiennamen des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Kindesvaters erteilen.

Die Erklärung über die Namenserteilung muss beim Standesamt abgegeben werden und bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Wirksam wird die Erklärung beim Geburtsstandesamt des Kindes. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.

21,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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