Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
Durch die Namenserteilung kann die Kindesmutter ihrem Kind, das nicht in einer Ehe geboren wurde, den Familiennamen des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Kindesvaters erteilen.
Die Erklärung über die Namenserteilung muss beim Standesamt abgegeben werden und bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
Wirksam wird die Erklärung beim Geburtsstandesamt des Kindes. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.
21,00 €
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
- Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens