Bürger Service
Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
Durch die Namenserteilung kann die Kindesmutter ihrem Kind, das nicht in einer Ehe geboren wurde, den Familiennamen des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Kindesvaters erteilen.
Die Erklärung über die Namenserteilung muss beim Standesamt abgegeben werden und bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
Wirksam wird die Erklärung beim Geburtsstandesamt des Kindes. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.
21,00 €
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
- Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens