Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Namenserklärung - Wiederannahme des Geburts- oder eines früheren Namens
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Wirksam wird die Erklärung über die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. des bis zur Eheschließung geführten Familiennamens beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
Gebühren | |
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Namensänderung | 21,00 € |
Bescheinigung über die Namensänderung | 9,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
- Namensänderung
- Namensänderung - Angleichung
- Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
- Namensänderung - Bestimmung eines Ehenamens
- Namensänderung - Einbenennung für minderjährige Kinder
- Namensänderung - Namenserteilung für minderjährige Kinder
- Namenserklärung - Doppelname
- Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler